Auch Empfänger von Hartz IV Leistungen - offiziell Arbeitslosengeld II genannt - müssen umziehen. Allerdings sollte das niemals spontan geschehen: Wenn Sie auf Geld von Vater Staat angewiesen sind, empfiehlt es sich, alle Ausgaben vorab genehmigen zu lassen. Unsere Umzugsexperten haben alle wichtigen Informationen über einen Umzug mit Hartz IV zusammengetragen, denn gut informiert, ist halb bewilligt.